Wer hat Angst vor der Wahrheit?

Das Energiegesetz, das am 21. Mai zur Abstimmung kommt, wird in den Wintermonaten zwangsläufig zu einer massiven Importabhängigkeit führen. Nach dem Prinzip „Regieren heisst Voraussehen“ würde man meinen, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass die Importmöglichkeiten sichergestellt sind. Davon hört man aber nichts. Es gibt kein Stromabkommen mit der EU und die Langfristverträge mit Frankreich laufen aus oder werden von der EU bestritten. Damit nicht genug: Die ENTSO-e, die europäische Vereinigung der Stromtransportunternehmen, warnt davor, dass Deutschland, unser wichtigster Stromlieferant, ab 2025 im Winter selbst auf Stromimporte angewiesen sein werde.

Das sind schlechte Aussichten für unsere Stromversorgung! – Und wir sollen am 21. Mai über ein Gesetz abstimmen, das nichts dagegen vorsieht, im Gegenteil die Situation verschlimmert? Wer ist eigentlich in der Schweiz für eine ausreichende Stromversorgung verantwortlich? Die Antwort findet man im Stromversorgungsgesetz (StromVG). Dort steht in Artikel 24:

Art 244:Zeichnet sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gefährdung der inländischen Versorgungssicherheit ab, unterbreitet die ElCom dem Bundesrat Vorschläge für Massnahmen nach Artikel 9.

Schaut man im Artikel 9 nach, lernt man, dass der Bundesrat Massnahmen ergreifen kann, welche die Effizienz fördern, neue Stromquellen erschliessen und das Netz verstärken. Ist er darauf vorbereitet? Hat er angesichts der drohenden Lage die ElCom konsultiert? Was sagt die ElCom?

Offiziell, an den BR gerichtet sagt sie nichts. Aber ihr Präsident, alt Ständerat Carlo Schmid hat am Stromkongress am 13. Januar 2017 in Bern eindringlich vor kommenden Engpässen in der Stromversorgung gewarnt. Sein Referat ist hier zugänglich.

Nationalrat Bruno Pezzatti, (FdP, Zug) wollte es wissen und er hat folgende 3 Fragen an BR Doris Leuthard gerichtet:

1. Wann kommen der Bericht und die Vorschläge der Elcom nach Artikel 22 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes zu möglichen Auswirkungen und Vorkehrungen im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Energiestrategie 2050?

2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass der Bericht im Sinne einer offenen Information der Stimmberechtigten rechtzeitig vor dem 21. Mai 2017 (Abstimmung über das Energiegesetz) vorgelegt werden muss?

3. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Stromlücke ab den Jahren 2025 bis 2035?

Darauf antwortete die Bundespräsidentin in der Fragestunde vom 6. März wie folgt:

Wenn die Stromversorgung mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist, kann der Bundesrat gemäss Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) Massnahmen treffen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ihrerseits beobachtet die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte und kann dem Bundesrat, wo sie es für nötig hält, Vorschläge für Massnahmen nach Artikel 9 unterbreiten. Da die Elcom eine unabhängige Aufsichtsbehörde ist, untersteht sie nach Artikel 21 Absatz 2 StromVG keinen Weisungen des Bundesrates. Gemäss eigenen Angaben der Elcom ist derzeit nicht vorgesehen, einen Bericht nach Artikel 22 Absatz 4 StromVG zu erarbeiten.

Es ist nicht ganz einfach in dieser Rechtsbelehrung eine Antwort auf die drei Fragen zu finden. Wir sehen es so:

Frage 1; „Es kommt kein Bericht“
Frage 2: „Es kommt kein Bericht“
Frage 3: „Das wissen wir nicht, da kein Bericht kommt“

Damit wird die Verantwortung für die Sicherheit der Stromversorgung elegant an die ElCom abgeschoben, die „keinen Weisungen des BR untersteht“ und die Fragen von NR Pezzatti werden in der Sache nicht beantwortet. Die Antwort wirkt wie ein Nebelvorhang, der die kommenden Probleme verbergen soll.

Wir, das Stimmvolk, sollen am 21. Mai einem Machwerk zustimmen, das nichts vorsieht, die Stromversorgung sicher zu stellen, das im Gegenteil, in Verletzung von Artikel 9 StromVG, die Möglichkeiten zur Stromerzeugung einschränkt.

Es wäre unverantwortlich, dem zuzustimmen und den Schlendrian des Bundesrates zu honorieren. Deshalb: „NEIN“ am 21. Mai“.

7. März 2017 / SAe