Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde
Die „Energiestrategie 2050“, die am 21. Mai unter dem harmlosen Namen „Energiegesetz“ zur Abstimmung kommt, ist ein garstiges Gesetzespaket, das die Energie-, insbesondere die Stromlandschaft radikal umgestalten will. Es ist ernüchternd, in diesem wirren Paket von zwölf Gesetzen nachzulesen, mit welchem Eifer die Bundesbürokraten unsere Energieversorgung über Vorschriften und Verbote, Steuern und Subventionen bis ins Jahr 2050 in den Griff bekommen wollen. Dieses Machwerk ist nicht Ausdruck praktischer Vernunft, sondern zeugt von naivem Glauben an die Machbarkeit staatlicher Planwirtschaft.
Auf die gravierenden inneren Widersprüche des Gesetzespakets sei hier nochmals hingewiesen:
- Es untergräbt die Stabilität unserer Stromversorgung, indem es die Grundlastkraftwerke auslaufen lässt und die Verzettelung der Produktion antreibt;
- um fehlenden Strom zu ersetzen, nimmt es den Neubau von fossilen Kraftwerken und den Import von Kohlestrom in Kauf, was dem Klimaschutz zuwider läuft;
- mit dem ideologisch motivierten Technologieverbot verpasst es die CO2-freien nukleartechnischen Neuerungen und fällt zurück in alte Zeiten, als man Absinthe, Klöster und Spielbanken verbot;
- es fördert in grossem Stil unrentable Produktionsarten und verzerrt damit den durch deutsche Milliardensubventionen bereits verfälschten Strommarkt noch weiter;
- es missachtet den Natur- und Landschaftsschutz, indem es den Bau von Windrotoren und Solarplantagen in geschützten Jura- und Alpengebieten zulässt, ebenso die Verbauung der letzten noch frei fliessenden Bäche.
Ein derart unvernünftiger und widersprüchlicher Eingriff in unsere seit Jahrzehnten bewährte Stromversorgung lässt sich nicht rechtfertigen.
Diese Widersprüche wären nicht aufgetreten, wenn Bundesrat und Parlament den Energieartikel in der Bundesverfassung respektiert hätten, welcher für die Energieversorgung folgende Kriterien statuiert (Art. 89):
- „ausreichend“: Mangellagen durch wegfallende Kapazitäten sind zu vermeiden; die Stabilität der Versorgung darf nicht geschmälert werden;
- „breit gefächert“: ideologisch motivierte Technologieverbote haben keinen Platz;
- „sicher“: die Betriebssicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten;
- „wirtschaftlich“: der Aufbau einer Subventionswirtschaft ist nicht zulässig;
- „umweltverträglich“: die geschützten Naturlandschaften sind integral zu erhalten; der Ausbau fossiler Anlagen sowie der Import von Kohlestrom dürfen nicht begünstigt werden.
Damit der Weg frei wird für eine vernünftige, verfassungskonforme und widerspruchsfreie Energiepolitik, empfehle ich euch das „Energiegesetz“ am 21. Mai zur Ablehnung.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Robert
Dr. iur. Rechtsanwalt
5430 Wettingen