Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Die Schweiz ist nicht in der Lage, ihre Stromversorgung jederzeit sicherzustellen. Wir steuern direkt auf eine Strommangellage zu. Es droht der Blackout. Ohne Strom stehen Gesellschaft und Wirtschaft still. Die Schweiz muss jetzt dringend für eine sichere, eigenständige und umwelt- und klimaschonende Stromversorgung sorgen. https://blackout-stoppen.ch

Wer bezahlt die Energiewende?

Dieser Beitrag richtet sich nicht gegen einen vernünftigen wirtschaftlichen Umgang mit Energie. Er soll die ungleichmässige finanzielle Belastung der Bevölkerung aufzeigen. In der Vorlage der Energiewende ist der zusätzliche Stromaufschlag von 0.8 Rp/KWh festgelegt (total somit 2.3 Rp/KWh). Eine durchschnittliche Familie soll somit ca. Fr 40.- pro Jahr mehr bezahlen. Ist das realistisch? Bei ca. 2 Millionen Haushalten bedeutet dies in 20 Jahren  ca. 2 Milliarden Fr Abgaben über den Strom. Hinzu kommt  das Gewerbe. Grobe Schätzung:  in 20 Jahren, beträgt die Abgabe aufgrund der Energievorlage maximal 4 Milliarden Franken (Grossverbraucher erhalten bekanntlich die Abgaben vom Bund zurückvergütet). Und was kostet die Energiewende? Die minimalen Schätzungen gehen von 100 Milliarden, andere von bis zu 300 Milliarden und mehr aus.  Auch bei der günstigsten Schätzung fehlen unendlich viele  Milliarden. Ganz zwangsläufig wird man mit Lenkungsabgaben, Zuschlägen und Steuern sehr viel Geld eintreiben müssen (neue Gesetze). In der Zielscheibe sind besonders Strom, Heizöl, Treibstoffe mit grossen Aufschlägen. Wer bezahlt das? Eigentlich die ganze Bevölkerung, jedoch mit sehr unterschiedlichen Belastungen. Als Beispiel der Mieter: er hat weder Anrecht auf Subventionen noch auf Steuererleichterungen. Er ist der bedingungslose Zahler (eine 3-Zimmerwohnung zahlt schon heute ca. Fr 200.- Heizölzuschlag, verdeckt in der Heizkostenabrechnung). Auch Hausbesitzer weiterlesen…

Energiegesetz Volksabstimmung vom 21.5.2017

Man sagt, dass die zur Volksabstimmung gelangenden Gesetze zu kompliziert seien, um vom Stimmbürger verstanden zu werden. Das trifft auch für jenen Teil des Energiegesetzes zu, der sich mit den finanziellen Auswirkungen befasst. Denn sogar die Profipolitiker verstehen diesen Teil nicht. Wie sonst könnten einige Politiker sagen, es koste Fr. 40.- pro Jahr und Familie, während die anderen aus dem gleichen Text herauslesen, dass die Jahreskosten Fr. 3200.- seien. Die Hauptpunkte des Gesetzes hingegen sind sehr klar und eindeutig, und können von jedermann einwandfrei  verstanden werden: Ersatz des Atomstromes durch Solarstrom: Solarzellen liefern Strom wenn die Sonne scheint. Nachts und bei schlechtem Wetter produzieren sie keinen Strom, und im Winter nur sehr wenig. Kernkraftwerke jedoch liefern Strom rund um die Uhr, sowohl im Sommer als auch im Winter. Es ist deshalb klar, dass der Ersatz der KKW durch Solarzellen eine Illusion ist. Denn wir können die ganze Schweiz mit Sonnenzellen zu pflastern, und haben trotzdem nachts keinen Strom. Das Gleiche gilt auch für die Wind- Generatoren, während den langen Zeiten mit Windstille. Reduktion des Stromverbrauchs um 13 %: Verschiedene Grossverbraucher können ihren Stromverbrauch unmöglich reduzieren. So zum Beispiel die Bahnen oder die Trams. Denn von beiden wird ja laufend mehr weiterlesen…

Energiestrategie 2050, Abstimmung 21. Mai 2017

In den letzten Tagen habe ich diverse Artikel gelesen oder Diskussionen verfolgt über die Energiestrategie 2050, über die wir am 21. Mai 2017 abstimmen. Mir ist aufgefallen, Befürworter wissen genau wo Subventionen, Vergütungen und Entschädigungen abgeholt werden können. Die Energiestrategie 2050 ist aber mehr. Das Energiesystem soll umgebaut werden und die riesigen Kosten, von denen einige profitieren, bezahlen alle Konsumenten und niemand redet klar davon. Ein Beispiel: Die KEV schüttete 2015 131.8 Mio. Fr. Subvention aus für den Photovoltaik Strom aus. Damit wurde Photovoltaik Strom mit 37.1 Rp/kWh vergütet, der Marktwert entspricht aber nur 14.9 Rp/kWh. Das soll weiter gehen bis 2035. Gemäss Energiestrategie 2050 soll an Stelle von Atomstrom Solarstrom fliessen, das sind elf Terawattstunden pro Jahr. Um diese Leistung zu produzieren braucht es bei optimistischer Annahme zirka 55 Quadratkilometer Solarpanels oder 10-20 Quadratmeter pro Familie. Das heisst, jeder Hauseigentümer muss etwa Fr 7000.00 in Solarpanels investieren, wobei Unterhalt, Ersatz und Entsorgung noch nicht gerechnet sind. Wo sollen Mieterfamilien ihre Panels aufstellen? Wo kommt der Strom im Winter her? Wer ist in der Schweiz für eine ausreichende Stromversorgung zuständig? Gemäss Stromversorgungsgesetz Artikel 24 Abs. 4 muss die Elektrizitätskommission (Elcom) rechtzeitig dem Bundesrat vor kommenden Engpässen warnen. Frau Doris Leuthard weiterlesen…

Stromvernichtung als „innovatives“ Geschäftskonzept

Wohin das neue Energiegesetz führt, hat uns letzte Woche Alpiq drastisch vor Augen geführt. Ein Riesenboiler, elegant als „Power-to-Heat-Anlage“ bezeichnet, muss in den Sommermonaten den überschüssigen, stark subventionierten Solar- und Windstrom vernichten. Aus rein physikalischen Gründe macht die Anlage Sinn, denn Blackouts im Stromnetz gibt es sowohl bei zu kleiner wie auch bei zu grosser Stromproduktion. Aber, was einem die Galle hochsteigen lässt, ist erstens die Tatsache, dass der zu vernichtende Stromanteil massiv auf unsoziale Art (Mieter bezahlen – Begüterte profitieren) gefördert wird und zweitens, dass in einer Reihe von Kantonen, zu denen auch Solothurn gehört, neue Elektroheizungen verboten sind. Ich habe die sog. „Energiewende“ in Deutschland und in der Schweiz als Jahrhundertunsinn bezeichnet. Mit der nun von Alpiq installierten „Stromvernichtungsanlage“ bei der Strom in nutzlose Wärme vom Mai bis zum September umgewandelt wird, kann ich nur hoffen, dass das Schweizer Volk meine Meinung teilt, und am 21. Mai diesem grotesken Unsinn eine klare Abfuhr erteilt. Hans Rudolf Lutz, alt Kantonsrat, Lostorf, OT vom 23. April 2017